Gerade die Pflegeeinrichtungen mussten bislang während der Pandemie besonders intensive Schutzmaßnahmen ergreifen, die verhindern sollten, dass sich das Corona-Virus ausbreitet. In dieser Zeit sind weniger ältere Menschen in ein Pflegeheim eingezogen. Plätze blieben unbesetzt. Dadurch hatten viele Pflegeheime Verluste, die sie nicht ausgleichen konnten. „Altenpflegeheime sind ein unverzichtbarer Teil der Infrastruktur – insbesondere zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen. Gerade das Pflegepersonal hat während der Pandemie Herausragendes geleistet und die Einrichtungen dürfen neben dieser immensen Belastung nicht noch in wirtschaftliche Schieflage geraten“, erläutert Staatssekretärin Janz. Mit einem ersten Sofortprogramm hatte die Hessische Landesregierung bereits 2021 Tagespflegen unterstützt, die zeitweise ihren Betrieb ganz schließen mussten. „Mit dem nun aufgelegten Zweiten Sofortprogramm unterstützen wir die Pflegeheime, die seit dieser Zeit eine Finanzierungslücke vor sich herschieben. Gleichzeitig werden mit einer anteiligen Finanzierung von maximal 50% die Lasten gerecht zwischen Land und den Betreibern aufgeteilt“, so Anne Janz weiter.
Ab sofort können Träger von Pflegeeinrichtungen einen Antrag auf eine anteilige Erstattung der Investitionsaufwendungen stellen, die ihnen im Zeitraum vom 01. Oktober 2020 bis 31.12.2021 aufgrund des pandemiebedingten Leerstandes entgangen waren. Die Anträge können bis spätestens 15. November 2022 beim Regierungspräsidium Gießen gestellt werden.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen abrufbar:
2. Soforthilfeprogramm Investitionskosten teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen | rp-gießen. hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster