Die Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes soll unter anderem die Qualität im Studium weiter verbessern helfen, die Strategiefähigkeit der Hochschulen und ihre Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken und die Partizipation innerhalb der Hochschule sowie die Transparenz erweitern. Diese Hauptziele des Entwurfs, der sich derzeit in der Regierungsanhörung befindet, hob Wissenschaftsministerin Angela Dorn bei seiner Vorstellung in einer Online-Pressekonferenz am Dienstag hervor.
An Novellierungen anknüpfen
„Wir wollen unsere Hochschulen verlässlich dabei unterstützen, sich weiter auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit einzustellen. Dazu haben wir die Hessische Hochschulstrategie entwickelt mit ihren zentralen Leitlinien Verlässlichkeit, Chancengerechtigkeit und Mut. Kern dieser Hochschulstrategie sind eine deutlich gesteigerte und verlässliche Grundfinanzierung und verlässlich vereinbarte Ziele. Um sie zu flankieren, entwickeln wir auch das Hessische Hochschulgesetz weiter“, erklärt Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Dabei ist es uns wichtig, an die Novellierungen der vergangenen zwei Jahrzehnte unter den Aspekten von Hochschulautonomie und Wettbewerb anzuknüpfen, denn wichtige Regelungen, bei denen Hessen eine bundesweite Vorreiterrolle einnimmt, haben sich bewährt. Andere Bundesländer wie Bayern verändern ihre Hochschulgesetze gerade grundlegend, wir gehen explizit den Weg der Evolution. Unser Ziel ist ein zeitgemäßes Gesetz, das den Entwicklungen und Ansprüchen Rechnung trägt, aber auf dem bisherigen Fundament klar aufbaut.“
Chancengerechtigkeit ist Ziel
„Die Vielfalt an den Hochschulen wächst seit Jahren – das ist gut so, denn unsere Gesellschaft braucht viele kluge und kreative Köpfe, die unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen mitbringen“, so Ministerin Dorn weiter. „Unser Ziel als ist es, ihnen allen Chancengerechtigkeit zu geben, damit sie ihr volles Potenzial entfalten können. Nur so gestalten wir eine Gesellschaft, die resilient, veränderungs- und zukunftsfähig ist.“ Um die Lehrqualität zu verbessern und so den Studienerfolg besser zu sichern, sollen unter anderem hochschuldidaktische Fähigkeiten eine stärkere Rolle spielen, auch in Berufungsverfahren. Auch eine regelmäßige Evaluierung der Lehre unter Beteiligung der Studierenden wird vorgesehen. Außerdem wird mit dem Gesetz eine neue Personalkategorie geschaffen, die „Hochschuldozentur“. Sie eröffnet Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen Fokus auf die Lehre legen, einen neuen Karriereweg, und setzt so einen Anreiz für exzellente Lehre.
Teilzeit soll besser möglich sein
Alle Studiengänge sollen möglichst so gestaltet sein, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können, und zudem sollen besondere Teilzeitstudiengänge eingerichtet werden. „Wer die persönlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium mitbringt, soll nicht daran scheitern, dass jemand neben dem Studium arbeitet oder Kinder oder Angehörige zu betreuen hat“, so Ministerin Dorn. Auch digitale Lehr- und Lernformate sowie Prüfungsformen werden im Hochschulgesetz verankert.
Experimentierklausel nutzen
Damit die Hochschulen flexibler werden, können sie künftig leichter die so genannte Experimentierklausel nutzen und eigene Governance-Regeln treffen, wenn es der Strategiefähigkeit und Profilbildung dient. Um sie im Wettbewerb um kluge Köpfe zu stärken, soll der Berufungsprozess schneller und schlanker werden, zum Beispiel durch den Verzicht auf Ausschreibungen in begründeten Fällen, bei Bleibeverhandlungen oder Leuchtturmprofessuren etwa. „Und wir wollen das Potenzial aller Geschlechter besser nutzen: Frauen sind auf Professuren und in Führungsfunktionen immer noch unterrepräsentiert. Um das zu ändern, sind die Gremien der Hochschulen ein wichtiges Werkzeug. Sie müssen künftig möglichst geschlechterparitätisch besetzt werden. Hochschulen müssen nachweisen, dass sie aktiv nach Frauen gesucht haben.“ An Hochschulen für angewandte Wissenschaften können hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler künftig mit der neuen „Tandem-Professur“ parallel zu einer Teilzeit-Professur in der beruflichen Praxis die erforderlichen Erfahrungen sammeln.
Partizipation und Dialog erweitern
Um Partizipation und Dialog innerhalb der Hochschule zu erweitern, werden unter anderem die Studienkommissionen gestärkt. Sie sollen nicht mehr nur über die Vergabe der QSL-Mittel (Projektmittel für die Qualität von Studium und Lehre) entscheiden, sondern allgemeiner Entscheidungen zu Studium und Lehre vorbereiten. Damit werden Studierende stärker in die Weiterentwicklung von Studium und Lehre eingebunden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der verfassten Studierendenschaft soll professioneller und transparenter werden: Auf Basis der Empfehlungen des Rechnungshofes wird die Höhe der Rücklagen begrenzt, denn die Mittel sollen möglichst den Studierenden zu Gute kommen, die sie eingezahlt haben. Zudem wird sichergestellt, dass die Studierendenschaft sowohl durch die Hochschulen als auch externe Wirtschaftsprüfer professionelle Unterstützung erfährt.
Zeitgemäßes Hochschulgesetz
„Wir schaffen ein zeitgemäßes Hochschulgesetz, das unseren autonomen Hochschulen neue Möglichkeiten gibt“, so das Fazit der Ministerin. „So sollen die Studierenden ebenso wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Potenziale besser entfalten können, damit die Hochschulen ihre wichtige Aufgabe als Herz der Wissensgesellschaft auch in einer sich verändernden Welt weiter und noch besser erfüllen können.“