Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ministerin Hinz begrüßt geplante Änderungen auf Bundesebene

Mit den neuen Vorschriften sollen zeitlich befristete Sonderregelungen für genehmigungsbedürftige Anlagen geschaffen werden.

„Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wollen wir angesichts der angespannten Versorgungslage auf dem Gasmarkt einen wichtigen Schritt gehen: Mit Hilfe der neuen Regelungen wird sichergestellt, dass Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber, die anstelle von Gas andere Brennstoffe wie Erdöl oder Kohle einsetzen wollen bzw. müssen, kurzfristig und zugleich rechtssicher die erforderlichen Maßnahmen treffen können. Insbesondere haben die Betreiberinnen und Betreiber nun die Möglichkeit unter vereinfachten Voraussetzungen bereits vor einer Genehmigungserteilung mit den notwendigen Anlagenumrüstungen und sogar dem Betrieb der Anlage zu beginnen. Gleichzeitig ermöglicht die Rechtsänderung eine verkürzte aber effektive Öffentlichkeitsbeteiligung. Damit wird sowohl den Interessen der Betreiberinnen und Betreiber an einer Verfahrensbeschleunigung des sogenannten „fuel switch“ als auch den Interessen der Öffentlichkeit an einer Teilhabe im Verfahren umfassend Rechnung getragen“, erklärte Priska Hinz heute im Vorfeld der Bundesratsabstimmung.

Hintergrund

Im Bundesrat wird heute über das Vierzehnte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) abgestimmt. Mit den neuen Vorschriften sollen zeitlich befristete Sonderregelungen für genehmigungsbedürftige Anlagen geschaffen werden, die wegen eines Brennstoffwechsels infolge einer Gasmangellage die geltenden Emissionsgrenzwerten zeitweise nicht einhalten können. Da ein Brennstoffwechsel in der Regel mit technischen Änderungen an der jeweiligen Anlage verknüpft ist, kann dies im Einzelfall die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfordern. Dieses Verfahren soll durch die Gesetzesänderung ebenfalls erleichtert und eine Anlagenumrüstung bzw. -betrieb bereits vor einer Genehmigungserteilung kurzfristig ermöglicht werden.

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