Hessisches Ministerium der Finanzen

Mehr Zeit zur Umsetzung beim Investitionsprogramm für Städte, Gemeinden und Landkreise

Finanzminister Michael Boddenberg: „In der derzeitigen Situation soll kein Projekt daran scheitern, dass die Frist zur Umsetzung nicht eingehalten werden konnte.“

„In den vergangenen Jahren hat die Corona-Pandemie mit ihren Begleiterscheinungen wie gestörten Lieferketten gerade auch in der stark ausgelasteten Bauwirtschaft bei vielen Projekten zu Verzögerungen geführt. Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges hat sich die Situation in vielerlei Hinsicht noch verschärft und die aktuelle Energie-Krise macht die Planungen für die kommenden Monate besonders schwierig. Vor diesem Hintergrund hat sich die Umsetzung von Projekten des Investitionsprogramms der Hessenkasse in einigen Kommunen bereits stark verzögert. Damit diese wichtigen Vorhaben nicht daran scheitern, dass die gesetzliche Frist für ihre Umsetzung abgelaufen ist, setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass der Landtag eine Fristverlängerung um zwei Jahre bis zum Jahresende 2026 beschließt“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden.

Da die Frist zur Umsetzung der Projekte des Investitionsprogramms der Hessenkasse im zugehörigen Gesetz festgeschrieben ist, muss der Landtag die Änderung beschließen. Die Landesregierung hat deshalb den Regierungsfraktionen im Landtag die entsprechende Anpassung vorgeschlagen. Damit kommt sie auch der Bitte der Kommunalen Spitzenverbände nach, die über das Vorhaben bereits informiert wurden. Um die Kommunale Familie in der aktuellen Lage zu entlasten, waren zuletzt bereits die Laufzeiten der Investitionsprogramme KIP und KIP macht Schule! verlängert worden.

„Das Investitionsprogramm der Hessenkasse ist bundesweit einmalig. Rund 700 Millionen Euro können finanz- und strukturschwache Kommunen, die in der Vergangenheit solide gewirtschaftet haben und deshalb ohne Kassenkredite auskamen, dadurch investieren. Etwa 630 Millionen Euro davon stellt das Land als Zuschüsse zur Verfügung. Und Hessens Städte, Gemeinden und Kreise haben die Chance genutzt: Zum Ablauf der Antragsfrist Ende des vergangenen Jahres waren knapp 99 Prozent des Kontingents belegt“, erinnerte Finanzminister Boddenberg an die positive Zwischenbilanz des Programms.

Hintergrund

Die Hessenkasse besteht aus einem Entschuldungsprogramm und einem Investitionsprogramm. Über das Entschuldungsprogramm wurden zunächst bei 179 Kommunen insgesamt knapp fünf Milliarden Euro Kassenkredite abgelöst und damit um über 90 Prozent verringert. Die entschuldeten Kommunen haben sich an der Rückführung der Kassenkredite mit einem überschaubaren und planbaren Eigenbeitrag in Höhe von 25 Euro je Einwohner pro Jahr beteiligt, wobei die Laufzeiten dieser Zahlungen anhand der übernommenen Schulden individuell ermittelt wurden. Gleichzeitig unterstützt das Investitionsprogramm der Hessenkasse mit einem Volumen von 700 Millionen Euro diejenigen Kommunen, die in der Vergangenheit ohne Kassenkredite auskamen und hierzu im Zweifel auf die eine oder andere Investitionsmaßnahme verzichtet haben.

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