Die hessischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten neue Dienstausweise im Scheckkartenformat. Insgesamt werden an die Bediensteten rund 300 Ausweise ausgehändigt.
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Ich freue mich heute stellvertretend den anwesenden Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ihre neuen Dienstausweise zu übergeben. Mit den modernen Dienstausweisen im Scheckkartenformat wird den Bediensteten ein Ausweis bereitgestellt, der praktisch und qualitativ hochwertig ist und gleichzeitig die Durchführung hoheitlicher Aufgaben legitimiert. Schließlich begeben sich Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei ihrer täglichen Arbeit in schwierige, oft sogar unvorhergesehene Situationen, die Einsätze gefährlich machen. Es kommt immer wieder vor, dass sie beschimpft, beleidigt oder sogar angegriffen werden. Daher ist es umso wichtiger, das Gefahrenpotenzial so gut wie möglich zu reduzieren. Neben der Einführung neuer Dienstausweise, die vor allem die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung erhöhen sollen, tragen mobile Alarmgeräte dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei ihren Einsätzen zu erhöhen. Zudem können die Bediensteten bei Gefahr einen stillen Alarm absetzen. Darüber hinaus hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf meine Bitte hin eine Rundverfügung zum besseren Schutz von Rettungskräften, Amtsträgern sowie gleichgestellten Personen erlassen – wovon auch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erfasst werden.“
Markus Ebertz, Vorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieherverbundes e.V. Hessen, sagte: „Der DGVB Hessen begrüßt die Einführung des neuen Dienstausweises für die hessischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Der Dienstherr kommt damit einer langjährigen Forderung des DGVB Hessen auf Ausstattung eines neuen zeitgemäßen Dienstausweises nach. Dieser wird in der täglichen Praxis zu mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz beitragen. Der DGVB Hessen bedankt sich bei allen Beteiligten, die dieses Projekt nunmehr ermöglicht haben, so dass auch in Hessen, wie bereits in anderen Bundesländern, ein neuer Dienstausweis für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher eingeführt wird.“