Stefan Sauer, Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, hat heute symbolisch Prof. Dr. Bernd Ulmann und Prof. Dr. Gerhard Scheitler von der Hochschule für Oekonomie & Management Frankfurt (FOM) einen Förderbescheid des Landes übergeben. Mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 350.000 Euro unterstützt die Hessische Landesregierung die wissenschaftliche Erforschung und Erprobung von elektronischen Analogrechnern.
„Die Hessische Landesregierung stellt mit der Förderrichtlinie Cybersicherheitsforschung in Hessen sicher, dass in Hessen Grundlagenforschung für den wichtigen Bereich Cybersicherheit betrieben wird. Wie bei allen Vorhaben im Rahmen unserer Förderrichtlinie Cybersicherheitsforschung möchten wir unsere digitale Welt noch sicherer machen. Daher wird die Erforschung der Sicherheitsvorteile von elektronischen Analogrechnern gefördert. Die Ergebnisse des Projekts könnten in Zukunft in hessischen Sicherheitsbehörden implementiert werden,“ so Staatssekretär Stefan Sauer.
Der Analogrechner als Pendent zu den weitverbreiteten und bekannten Digitalrechnern kann diesen unter bestimmten Voraussetzungen überlegen sein. Elektronische Analogrechner arbeiten bauartbedingt ohne Software und Algorithmen, sind kaum angreifbar und jeder Rechner ist so einzigartig, dass ein Nachbau faktisch unmöglich ist. Ein weiterer, im Vergleich zu den Digitalrechnern großer Vorteil ist, dass ihr Energieverbrauch bei gleichzeitig extrem hoher Rechenleistung sehr gering ausfällt. Das kann in vielen Bereichen hilfreiche Innovationen fördern, beispielsweise in der sicheren Authentifizierung von Personen oder Produkten.
In diesem Forschungsprojekt soll eine nichtklonbare, analoge Schaltung („physically unclonable function“) erforscht werden. Auf dieser Basis lassen sich voraussichtlich Hardwarekomponenten beispielsweise in Form einer Chipkarte bauen, die eine eindeutige Identifikation von Personen oder Objekten ermöglichen. Diese analogen Chipkarten könnten unter anderem im Rahmen einer Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt werden, um Personen Zugriff auf empfindliche Rechnersysteme zu gewähren, da sich diese Personen eindeutig mit der neuen analogen Chipkarte identifizieren können.