Hauseigentümer im Umkreis des Frankfurter Flughafens bekommen mehr Zeit, ihren Anspruch auf die Erstattung baulicher Lärmschutzmaßnahmen zu verwirklichen. Wegen der Corona-Pandemie wurden die entsprechenden Fristen des Fluglärmschutzgesetzes und des Regionalfondsgesetzes angepasst, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Freitag mitteilte: „Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass die berechtigten Ansprüche besonders lärmbetroffener Anwohnerinnen und Anwohner verfallen. Allerdings sollten alle, die noch keinen Antrag gestellt haben, sich jetzt beeilen.“
Anträge auf Kostenerstattung jetzt stellen
Das Fluglärmschutzgesetz gibt Grundstückseigentümern innerhalb eines gesetzlich bestimmten Gebiets (Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone) Anspruch auf Kostenerstattung zum Einbau schalldämmender Fenster und anderer Maßnahmen. Allerdings verfallen die Ansprüche innerhalb von zehn Jahren nach Festlegung des Gebiets, also regulär am 12. Oktober 2021.
Da während der zeitweisen Corona-Beschränkungen weder Vor-Ort-Termine noch Arbeiten stattfinden konnten, haben sich das Land Hessen und die Fraport AG darauf verständigt, die Frist zur Umsetzung der Maßnahmen um ein Jahr zu verlängern, also bis zum 12. Oktober 2022. Allerdings müssen die Anträge spätestens bis zum ursprünglichen Stichtag am 12. Oktober 2021 beim Regierungspräsidium Darmstadt vorliegen.
Mit dem Regionalfonds stellen das Land Hessen und Akteure der Luftverkehrswirtschaft Mittel für zusätzliche, über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende Lärmschutzmaßnahmen bereit. Anspruchsberechtigt sind Haus- und Wohnungseigentümer innerhalb des durch das Fluglärmschutzgesetz bestimmten Gebiets. Dafür läuft die Antragsfrist regulär am 31. Dezember 2021 ab; allerdings wurde zum Einreichen der Schlussrechnung eine zusätzliche Frist bis zum 12. Oktober 2022 gewährt.
Immobilienbesitzer innerhalb der Tag-Schutzzone 1 können zudem eine Entschädigung für die Beeinträchtigung von Gärten, Terrassen und anderen Außenwohnbereichen beantragen. Die Antragsfrist hierfür endet ebenfalls am 12. Oktober 2021. Wer statt der gesetzlichen Pauschale eine erhöhte Entschädigung beansprucht, muss dafür ein Verkehrswertgutachten vorlegen. Dafür lässt das Regierungspräsidium Darmstadt Zeit bis zum 12. Oktober 2022.