Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

1. Tag des Bevölkerungsschutzes

Die vergangenen und aktuellen Herausforderungen wie beispielsweise Naturkatastrophen, eine weltweite Pandemie und nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine, haben gezeigt, dass der Bevölkerungsschutz weiter gestärkt werden muss. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe wird nur in enger Zusammenarbeit aller Verwaltungsebenen einhergehend mit einer Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger zu lösen sein. Zu diesem Zweck haben sich die Länder und der Bund darauf verständigt, einen gemeinsamen, bundesweiten „Tag des Bevölkerungsschutzes" ins Leben zu rufen. In Hessen wird die Premiere als zentrale Landes-Veranstaltung bereits am kommenden Samstag, den 24. Juni 2023, von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr auf dem Wiesbadener Schlossplatz stattfinden.

Bürgerinnen und Bürger stehen im Mittelpunkt

„Angesichts der jüngsten Naturkatastrophen und nicht zuletzt des Kriegs in der Ukraine müssen wir als gesamte Gesellschaft ein neues Bewusstsein für eine angemessene Krisenvorsorge entwickeln. Schon seit der Pandemie ist es für Viele wieder zu einer Selbstverständlichkeit geworden, Vorräte im Keller zu lagern. Damit Krisenbewältigung gesamtgesellschaftlich funktioniert, ist das persönliche Engagement jeder Bürgerin und jedes Bürgers notwendig. Deshalb werden bei unserem ‚Tag des Bevölkerungsschutzes‘ die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen. Wir wollen die Menschen in unserem Land sensibilisieren und sie umfänglich darüber informieren, wie sie sich in Notlagen selbst helfen können, bis Hilfe kommt. Deutschland muss aber auch als Staat wieder deutlich mehr in seine Verteidigung und in den zivilen Bevölkerungsschutz investieren. Hessen geht hier seit 2008 mit seiner Ausstattungsoffensive im Katastrophenschutz voran“, so Innenminister Peter Beuth.

Neben der Vermittlung von Basis-Informationen zum Bevölkerungsschutz sollen den Bürgerinnen und Bürgern auch weitergehende Informationen zu den Themen „Katastrophenschutz“ und „Warnung der Bevölkerung" nahegebracht werden. Dazu sind auch externe Partner wie z.B. der Landesfeuerwehrverband Hessen, die Feuerwehr Wiesbaden oder die im Katastrophenschutz engagierten Hilfsorganisationen am Samstag in Wiesbaden vor Ort. Neben den zahlreichen Informationsangeboten stehen ausgewählte Einsatzfahrzeuge des Hessischen Katastrophenschutzes als Anschauungsobjekte bereit. Weiterhin wird es einzelne Stationen mit Mitmach-Angeboten geben, um Einblicke in die Aufgabe einzelner Katastrophenschutz-Einheiten, wie bspw. das Füllen eines Sandsacks, zu erhalten und hautnah zu erleben.

An dem Bevölkerungsschutztag werden sich auch verschiedene untere Katastrophenschutzbehörden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen: Im Wetteraukreis und im Landkreis Groß-Gerau werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort an Informationsständen für die besondere Bedeutung der Krisenvorsorge sensibilisiert, zudem sind auch Online-Aktionen des Landkreises Main-Taunus sowie des Odenwaldkreises geplant.

Hessischer Katastrophenschutz nimmt bundesweite Spitzenposition ein

Im Rahmen einer Ausstattungsoffensive seit dem Jahr 2008 hat das Land mehr als 75 Millionen Euro in den Katastrophenschutz investiert. Damit konnte die Zahl der Landesfahrzeuge von 278 auf über 700 mehr als verdoppelt werden. Die Helferinnen und Helfer verfügen nunmehr über die umfangreichste und modernste Ausstattung in der Geschichte des Hessischen Katastrophenschutzes, der damit bundesweit eine Spitzenposition einnimmt.

Im Bereich des Brandschutzes investierte das Land allein im Jahr 2022 rund 20 Millionen Euro in die Förderung von kommunalen Feuerwehrfahrzeugen und -häusern. Damit förderte das Land 175 Fahrzeuge und 60 Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern und erreichte erneut eine Förderquote von mehr als 90 Prozent. Damit verbleibt die Förderquote auf dem sehr hohen Niveau der Vorjahre. Basis der Fördermaßnahmen bildet die Garantiesumme für den Brandschutz, die im Jahr 2022 auf 43 Millionen Euro angehoben wurde. Im laufenden Jahr 2023 steigt die Garantiesumme um weitere drei auf nunmehr 46 Millionen Euro. Im kommenden Jahr 2024 wird eine Garantiesumme von 47 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Hintergrund

Der „Bevölkerungsschutz“ beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz. Der Bevölkerungsschutz umfasst somit alle nicht-polizeilichen und nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten. Der Bevölkerungsschutz umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse.

Der Zivilschutz ist Aufgabe des Bundes. Dies ist in § 1 ZSKG sowie Artikel 73 des Grundgesetzes geregelt. Damit soll die Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren geschützt werden. Die Aufgaben des Zivilschutzes sind:

  • Selbstschutz,
  • Warnung der Bevölkerung,
  • Schutzbau,
  • Aufenthaltsregelung,
  • Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG,
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Für die Durchführung der Maßnahmen im Zivilschutz arbeitet der Bund mit den Ländern eng zusammen. Der Bund greift auf die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder zurück. Hierfür werden die Länder ergänzend ausgestattet und ausgebildet. Davon profitieren auch die Länder: Sie können diese Ressourcen in Friedenszeiten in die alltägliche Gefahrenabwehr integrieren. Länder und Kommunen können bei Katastrophen von nationaler Tragweite das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei und die Bundeswehr zur Unterstützung anfordern.

Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Aufgabe der Länder und umfasst die Gefahrenabwehr bei Katastrophen. Eine mögliche Katastrophe ist beispielsweise:

  • ein Unwetter, das die Stromversorgung unterbricht,
  • Hochwasser und Starkregen,
  • Sturm,
  • Erdbeben.

Im Katastrophenfall sind Innenministerien der Länder als oberste Katastrophenschutzbehörden zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind die unteren Katastrophenschutzbehörden.